Bei Selbständigen wird Elterngeld nicht aus einem monatlichen Gehaltszettel abgeleitet. Entscheidend ist der steuerliche Gewinn aus dem maßgeblichen Wirtschaftsjahr. Deshalb verschiebt sich die Planung: Statt Brutto, Steuerklasse und Werbungskosten stehen Steuerbescheid, Gewinnermittlung und pauschale Abzüge im Mittelpunkt.

Wie wird Elterngeld bei Selbständigen berechnet?

Ausgangspunkt ist der Gewinn laut Steuerbescheid. Für Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft wird regelmäßig der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum herangezogen. Das folgt aus § 2b BEEG: Der Bemessungszeitraum ist bei Selbständigen typischerweise das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt.

Vom Gewinn zieht die Elterngeldstelle pauschale Abgaben nach § 2c BEEG ab. Anders als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt es keine monatliche Lohnabrechnung und keine Werbungskostenpauschale. Das Ergebnis ist ein bereinigter monatlicher Netto-Wert, auf den anschließend die Ersatzrate angewendet wird.

Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften

Bei Mischeinkünften, also Einkommen aus Selbständigkeit und zusätzlicher Angestelltentätigkeit, gilt der steuerliche Bemessungszeitraum für alle Einkünfte. § 2b Abs. 3 BEEG verhindert damit, dass Lohn und Gewinn aus unterschiedlichen Zeiträumen kombiniert werden.

Praxisfolge

Wenn du im Vorjahr selbständig warst und zusätzlich angestellt gearbeitet hast, kann auch dein Arbeitnehmergehalt aus diesem Wirtschaftsjahr relevant sein — nicht automatisch die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.

App-Näherung für die Schnellschätzung

Die App setzt bei einer Bruttoeingabe für Selbständige pauschal 75 % des monatlichen Gewinns als Netto-Proxy an. Die Werbungskostenpauschale entfällt, weil bereits der steuerliche Gewinn nach Betriebsausgaben eingegeben wird. Der Bescheid der Elterngeldstelle kann wegen der individuellen Abzugsmerkmale abweichen.

Schnellschätzung wie in der App
Gewinn ÷ 12 × 0,75 = Netto-Proxy
Danach: Ersatzrate anwenden · mindestens 300 € · höchstens 1.800 € Basiselterngeld

Vereinfachter Rechner für Selbständige

Selbständigen-Rechner: Schnellschätzung
Monatlicher Gewinn 0 €
Geschätztes Netto/Monat 0 €
Basiselterngeld/Monat 0 €
ElterngeldPlus/Monat 0 €
Gesamtauszahlung Basis (inkl. gewählter Anrechnung) 0 €

App-nahe Schnellschätzung für 2025/2026. Die Einkommensgrenze wird aus den eingegebenen Gewinnen mit derselben groben zvE-Näherung der App geprüft. Hat der Partner andere Einkommensarten oder bestehen Mischeinkünfte, reicht dieser Eingabevektor nicht: Nutze dafür die App. Maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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App-Schnellschätzung: 48.000 € Gewinn/Jahr

Beispiel Selbständige:r, Einzelkind, kein Partnerbezug
Jahresgewinn laut Steuerbescheid 48.000 €
Monatlicher Gewinn 4.000 €
App-Netto-Proxy (75 %) 3.000 €
Bereinigtes Netto 3.000 €
Basiselterngeld (65 %) 1.800 €/Monat (Höchstbetrag)

Häufige Fragen zum Elterngeld für Selbständige (FAQ)

Meist zählt das Kalenderjahr, wenn dein Betrieb kein abweichendes Wirtschaftsjahr hat. Maßgeblich ist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, belegt durch den Steuerbescheid.

Dann kann es auf vorläufige Unterlagen, Einnahmenüberschussrechnung oder den ersten Steuerbescheid ankommen. Die Elterngeldstelle prüft, welche Nachweise für den maßgeblichen Zeitraum belastbar sind.

Bei einfachen Fällen nicht zwingend. Bei Mischeinkünften, fehlendem Steuerbescheid, Verlusten oder stark schwankenden Gewinnen ist steuerliche Unterstützung sinnvoll.

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Hinweis: Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle. Berechnungen sind vereinfachte Richtwerte und ersetzen keine individuelle Prüfung.