Der Partnerschaftsbonus ist ein Zusatzbaustein zum ElterngeldPlus. Er richtet sich an Eltern, die die Betreuung teilen und beide in Teilzeit arbeiten. Der Bonus kann zwei bis vier zusätzliche Plus-Monate je Elternteil bringen, wenn die Stunden und Lebensmonate sauber geplant sind.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ist in § 4b BEEG geregelt: Jeder Elternteil kann zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide Eltern gleichzeitig im vorgegebenen Stundenkorridor arbeiten. Die Kernregel sind zwei bis vier aufeinanderfolgende Lebensmonate mit jeweils 24–32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.
Beide Elternteile arbeiten in den Bonusmonaten jeweils mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche. Die Monate müssen gleichzeitig und aufeinanderfolgend geplant werden.
Vor der BEEG-Reform 2021 waren es starr vier Monate bei 25–30 Wochenstunden, geregelt in § 4 Abs. 4 BEEG a. F. Für Geburten ab dem 1. September 2021 gilt § 4b BEEG: Ihr wählt zwei, drei oder vier Bonusmonate, und der Stundenkorridor ist mit 24–32 Stunden breiter. Ältere Ratgeber nennen häufig noch die alte Regel.
Voraussetzungen im Detail
- Konsekutiv: Die Bonusmonate müssen aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes sein.
- Beide Eltern: Beide Elternteile müssen im selben Zeitraum arbeiten.
- Stundenkorridor: Beide liegen im Durchschnitt des Lebensmonats bei mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden.
- Kein Krankengeld-Bezug: Ersatzleistungen können die Voraussetzungen beeinflussen.
- Kein vollständiger Erwerbsausfall: Der Bonus setzt tatsächliche Teilzeitarbeit voraus.
Beispielrechnung
Ein Elternpaar plant den Wiedereinstieg ab Lebensmonat 13. Beide arbeiten 28 Stunden pro Woche, und beide erfüllen die Voraussetzungen in den Lebensmonaten 13 bis 16. Damit können beide Elternteile jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate beziehen — das Maximum. Wer den Korridor nur zwei oder drei Monate lang einhalten kann, bekommt entsprechend zwei oder drei Bonusmonate; der Bonus fällt nicht komplett weg.
Wann es sich lohnt
Der Partnerschaftsbonus lohnt sich besonders bei Doppelverdiener-Paaren, die nach der intensiven Anfangsphase gemeinsam in Teilzeit zurückkehren wollen. Er schafft einen planbaren Zeitraum, in dem beide Eltern Einkommen erzielen und zusätzlich ElterngeldPlus beziehen können.
Häufige Fehler
- Eine Lücke zwischen den beantragten Lebensmonaten verhindert den Bonuszeitraum.
- Eine Person arbeitet in einem Monat durchschnittlich mehr als 32 Stunden.
- Eine Person unterschreitet die Untergrenze von 24 Stunden.
- Die Planung orientiert sich an Kalendermonaten statt Lebensmonaten des Kindes.
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Kostenlos im App Store ladenHäufige Fragen zum Partnerschaftsbonus (FAQ)
Ein Monat mit durchschnittlich 33 Wochenstunden liegt außerhalb des zulässigen Korridors. Dadurch kann der Bonus für diesen Zeitraum gefährdet sein; maßgeblich ist die Prüfung der Elterngeldstelle.
Ja. Der Bonus setzt voraus, dass beide Elternteile gleichzeitig in den beantragten Lebensmonaten im Stundenkorridor arbeiten.
23 Wochenstunden unterschreiten die Untergrenze. Dann sollte der Bonuszeitraum neu geplant oder vorab mit der Elterngeldstelle geklärt werden.
Hinweis: Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle. Berechnungen und Beispiele sind vereinfachte Richtwerte und ersetzen keine individuelle Prüfung.