Du erwartest ein Baby, bist frisch Elternteil oder planst die Elternzeit — und fragst dich, was dir das Elterngeld monatlich einbringt. Die Antwort steckt in einer klaren Formel: 65 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Bemessungszeitraum. Klingt einfach, wird aber durch Sonderfälle wie Ausklammerungsmonate, ElterngeldPlus und den Steuerklassen-Trick deutlich komplexer. Dieser Ratgeber erklärt alle Faktoren Schritt für Schritt — mit konkreten Rechenbeispielen.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Mütter und Väter, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten zu Hause betreuen und deswegen nicht oder weniger erwerbstätig sind. Es wird nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gewährt und vom zuständigen Elterngeldamt bearbeitet.
Das Elterngeld soll sicherstellen, dass der Einkommensausfall während der Elternzeit abgefedert wird — und gleichzeitig die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung fördern: Nur wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate in Elternzeit geht, gibt es die vollen 14 Monate Basiselterngeld (die sogenannten Partnermonate).
Anspruch haben alle Elternteile, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, in Deutschland wohnen oder hier unbegrenzt einkommensteuerpflichtig sind und nach der Geburt des Kindes nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch Selbstständige, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner können Elterngeld beantragen.
Die Formel: Wie Elterngeld berechnet wird
Die Grundregel des Elterngelds ist einfach: Das Elterngeld beträgt 65 % des bereinigten Nettoeinkommens, das du im Bemessungszeitraum (in der Regel die 12 Monate vor dem Geburtsmonat) durchschnittlich monatlich verdient hast.
Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht identisch mit deinem Kontoeingang. Vom Bruttolohn werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, und vom Ergebnis zieht die App den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1/12 × 1.230 € = 102,50 € ab. Was übrig bleibt, ist die Berechnungsgrundlage.
Rechenbeispiel: Elterngeld berechnen
Der Höchstbetrag von 1.800 € pro Monat wird erreicht, sobald das bereinigte Nettoeinkommen ca. 2.770 € übersteigt. Der Mindestbetrag beträgt 300 € pro Monat — auch wenn du vor der Geburt gar nicht erwerbstätig warst. Für Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen unter ca. 1.240 € steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 67 % an.
Der Bemessungszeitraum: Welche Monate zählen?
Das Elterngeldamt schaut sich die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat an. Bei einer Geburt im April 2026 sind das April 2025 bis März 2026. Für Selbstständige und Freiberufler gilt abweichend der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum (also das Vorjahr).
Der Monat, in dem das Kind geboren wird, gehört nicht zum Bemessungszeitraum. Außerdem werden nur Kalendermonate gezählt — keine Teile davon. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer, der im April anfängt und dessen Kind im Oktober geboren wird, hat möglicherweise nicht alle 12 Monate belegt.
Ausklammerungsmonate: Wenn schlechte Monate herausfallen
Hast du im Bemessungszeitraum Monate mit besonders niedrigem Einkommen, weil du Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder schwangerschaftsbedingten Verdienstausfall hattest? Diese Monate werden ausgeklammert — das heißt: Der Bemessungszeitraum verschiebt sich weiter zurück, bis 12 vollständige Einkommensmonate gefunden sind.
Das ist ein wichtiges Instrument, das in der Praxis viele Eltern nicht kennen. Wer in der Schwangerschaft wegen Komplikationen ein halbes Jahr krank war, würde ohne diese Regelung auf der Basis eines sehr niedrigen Einkommens berechnet.
Hast du in den 12 Monaten vor dem aktuellen Bemessungszeitraum bereits Elterngeld für ein älteres Kind bezogen und warst deshalb nicht erwerbstätig? Auch diese Monate können ausgeklammert werden — der Bemessungszeitraum verschiebt sich dann weit nach hinten, auf das letzte Volleinkommenjahr. Das lohnt sich besonders bei kurz aufeinanderfolgenden Geburten.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Seit 2015 gibt es neben dem klassischen Basiselterngeld eine zweite Variante: das ElterngeldPlus. Beide Varianten lassen sich auch miteinander kombinieren.
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Monatlicher Betrag | 65–67 % des Nettoeinkommens | Hälfte davon (≤ 900 €) |
| Mindestbetrag | 300 € | 150 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 900 € |
| Maximale Bezugsdauer | 14 Monate (inkl. 2 Partnermonate) | 28 Monate (inkl. 4 Partnermonate) |
| Anrechnung bei Teilzeitarbeit | Teilweiser Abzug | Kein oder kaum Abzug* |
| Vorteilhaft für | Vollzeit-Elternzeit, Alleinverdiener | Teilzeitarbeit, Partnerschaftsmodelle |
* Beim ElterngeldPlus gilt: Wenn das Einkommen während der Elternzeit unterhalb des Elterngeldbetrags liegt, wird es nicht angerechnet.
Wann lohnt sich ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist besonders attraktiv, wenn ein Elternteil während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Da die Teilzeiteinkünfte den Elterngeld-Plus-Betrag nicht reduzieren, solange sie unterhalb der eigentlichen Fördergrenze bleiben, ergibt sich insgesamt mehr Geld im Haushalt. Außerdem gibt es beim ElterngeldPlus einen Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate 25 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide vier Extra-Monate ElterngeldPlus.
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Kostenlos im App Store ladenDer Steuerklassen-Trick: Mehr Elterngeld durch frühzeitigen Wechsel
Da das Elterngeld auf dem Nettoeinkommen basiert, wirkt sich die Steuerklasse direkt auf die Berechnungsgrundlage aus. Steuerklasse III (z. B. für den Hauptverdiener bei einem verheirateten Paar) hat eine deutlich niedrigere Lohnsteuer — und damit ein höheres Nettoeinkommen — als Steuerklasse IV oder V.
Der Steuerklassenwechsel muss rechtzeitig vor dem Beginn des Bemessungszeitraums erfolgen, damit alle 12 Monate in der günstigen Steuerklasse III liegen. Wer das Kind im Oktober erwartet, muss spätestens im Oktober des Vorjahres (12 Monate vorher) den Wechsel vorgenommen haben — da aber das Finanzamt den Antrag bearbeiten und der Arbeitgeber die neue Klasse in der Gehaltsabrechnung umsetzen muss, ist ein Vorlauf von mindestens 7 Monaten ratsam.
Wie viel bringt der Steuerklassenwechsel?
Beim Steuerklassenwechsel handelt es sich um eine vollkommen legale Gestaltungsoption — die Finanzbehörden sind darüber informiert und schränken die Möglichkeit nicht ein. Wichtig: Der Partner wechselt dann in der Regel in Steuerklasse V, was für ihn zunächst zu höherer Lohnsteuer führt. Bei der Jahressteuererklärung gleicht sich das jedoch aus.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Gibt es in der Familie bereits ein älteres Kind, erhöht sich das Elterngeld durch den Geschwisterbonus automatisch um 10 % — mindestens aber um 75 € pro Monat. Voraussetzung ist, dass das ältere Kind noch keine 3 Jahre alt ist (bei Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderungen gelten längere Fristen).
Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld für jedes weitere Kind um 300 € pro Monat (Mehrlingszuschlag) erhöht. Bei Zwillingen also Elterngeld + 300 €, bei Drillingen Elterngeld + 600 € usw.
Elternteil A hatte zuletzt ein Elterngeld von 1.200 € berechnet. Das erste Kind ist 2 Jahre alt. Durch den Geschwisterbonus (10 %) erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind auf 1.320 € pro Monat — ohne dass sich die Einkommenssituation geändert hat. Der Bonus gilt für Basis- und ElterngeldPlus gleichermaßen.
Bezugsdauer: Wann endet das Elterngeld?
Basiselterngeld kann von einem Elternteil für maximal 12 Monate in Anspruch genommen werden. Geht der andere Elternteil ebenfalls mindestens 2 Monate in Elternzeit (Partnermonate), verlängert sich die Gesamtbezugsdauer auf 14 Monate. Die 14 Monate können frei auf beide Elternteile aufgeteilt werden — Mutter 10 Monate, Vater 4 Monate, oder 7 + 7, oder 12 + 2.
ElterngeldPlus verdoppelt die Monatsanzahl: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wer seine 12 Monate Basiselterngeld vollständig in ElterngeldPlus umwandelt, kommt auf 24 Monate. Mit den Partnermonaten (4 statt 2) ergibt sich eine maximale Bezugsdauer von 28 Monaten.
| Elternzeitmodell | Bezugsdauer gesamt | Monatlicher Betrag (Beispiel) |
|---|---|---|
| Einer geht 12 Monate (ohne Partner) | 12 Monate | 1.200 € (Basiselterngeld) |
| 12 + 2 Partnermonate (klassisch) | 14 Monate | 1.200 € / 600 € (je nach Einkommen) |
| Vollständig in ElterngeldPlus | 24 Monate | 600 €/Monat über 2 Jahre |
| ElterngeldPlus + 4 Partnermonate | 28 Monate | 600 €/Monat + Partnerschaftsbonus |
| Kombination Basis + Plus | Individuell | Flexibel kombinierbar |
Häufige Fragen zum Elterngeld (FAQ)
Elterngeld beträgt grundsätzlich 65 % des bereinigten Nettoeinkommens aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Die App zieht vom Bruttolohn Steuern, Sozialversicherungsabgaben und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12 × 1.230 €) ab. Minimum ist 300 €, Maximum 1.800 € pro Monat. Für niedrigere Einkommen steigt die Ersatzrate nach der in der App hinterlegten Staffel.
Basiselterngeld wird 12–14 Monate lang gezahlt und beträgt bis zu 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte (max. 900 €/Monat), wird aber doppelt so lange (bis 28 Monate) gezahlt. Das macht ElterngeldPlus besonders attraktiv, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, weil das Einkommen dann kaum auf das Elterngeld angerechnet wird.
Da Elterngeld auf dem Nettolohn basiert, erhöht Steuerklasse III (geringere Lohnsteuer) das Elterngeld spürbar. Der Hauptverdiener sollte mindestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat in Steuerklasse III wechseln, damit alle 12 Bemessungsmonate mit dem höheren Nettolohn berücksichtigt werden. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € kann das bis zu 2.100 € mehr Elterngeld über die gesamte Bezugsdauer ausmachen.
Monate mit Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder schwangerschaftsbedingtem Verdienstausfall werden aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich dann so weit zurück, bis 12 volle Monate ohne diese Sondersituationen vorliegen. Auch Monate mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind können ausgeklammert werden — das ist besonders vorteilhaft bei Kindern mit kurzen Geburtsabständen.
Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate in Anspruch genommen werden — 12 Monate für einen Elternteil plus 2 Partnermonate, wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate in Elternzeit geht. ElterngeldPlus verdoppelt die Laufzeit auf maximal 28 Monate (24 + 4 Partnermonate). Beide Varianten können flexibel kombiniert werden. Elterngeld muss innerhalb des ersten Lebensjahres begonnen werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch das zuständige Elterngeldamt oder eine Familienberatungsstelle. Berechnungsbeispiele sind vereinfachte Richtwerte — dein tatsächliches Elterngeld hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und dem genauen Einkommensverlauf im Bemessungszeitraum ab. Alle Angaben beziehen sich auf die BEEG-Regelungen Stand 2025/2026.